Gesellschafts- und Vertragsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Gründung, dem Betrieb und der Auseinandersetzung von Praxen und Unternehmen sowie im Zusammenhang mit allen laufenden Rechtsfragen. Nach einer erfolgreichen Gründung stehen regelmäßig die dauerhafte Beratung und Weiterentwicklung der Praxis/des Unternehmens im Zentrum unseres Handelns.

Enge und dauerhafte Mandantenbeziehungen ermöglichen uns eine ständige bedarfsorientierte Rechtsberatung und die gezielte Förderung des unternehmerischen Erfolgs.

Bei der Gestaltung aller notwendigen Verträge legen wir größten Wert auf die Schaffung individueller und ausschließlich an der jeweiligen Einzelfallkonstellation ausgerichteter Regelungen.